Allgemeine Geschäftsbedingungen  ( AGB´s )
der Firma Landhaus Immobilien Service, Jesteburg

§ 1   Unsere Angebote sind freibleibend. Sie gehen dem Empfänger nur aufgrund einer Anfrage oder eines uns erteilten Auftrages zu. Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf uns erteilte Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben können wir nicht übernehmen.  Zwischenverkauf, Vermietungen oder  Verpachtungen bleiben vorbehalten.

§ 2   Unsere Angebote und alle weiteren Informationen sind nur für den Empfänger persölich bestimmt und unbedingt vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe an Dritte ist ohne schriftliche Genehmigung nicht gestattet. Nehmen Sie unsere Dienste in Anspruch, beginnend mit der Reaktion auf unsere Angebote, kommt ein Maklervertrag zustande. Für alle Angebote gilt Auftraggeber- und Auftragnehmerschutz als vereinbart. Sollte jedoch durch unbefugte Weitergabe ein Vertrag mit dem nachgewiesenen Objekteigentüer zustande kommen, haftet der Empfänger für die Provision in vollem Umfang.

§ 3  Wird Ihnen in der Folge ein von uns angebotenes Objekt nochmals direkt oder durch Dritte angeboten, genügt die Mitursählichkeit unseres Angebots für das Entstehen des Provisionsanspruchs. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin, dass durch Nichtbeachten dieses Fakts, eventuell durch mehrere Makler Provisionsansprüche geltend gemacht werden können. Der Auftraggeber kann sich auf die Kenntnis über ein angebotenes Objekt nur berufen, wenn er dies dem Makler innerhalb von 5 Tagen nach Empfang des Angebotes mitteilt und dem Makler schriftlich bekannt gibt woher er die Kenntnis des Objekts erlangt hat. Erfolgt diese Information nicht, gilt der Nachweis des Objekts als von uns erbracht.

§ 4   Unsere Firma darf auch für die Gegenseite tätig werden.

§ 5   Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Mündlich oder telefonische Zusagen müssen zu ihrer Wirksamkeit schriftlich bestätigt werden.

§ 6   Wird ein notariell abgeschlossener Vertrag rückgängig gemacht oder aufgehoben, wird unser Provisionsanspruch hiervon nicht berührt. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, ist der Vertragspartner der den Anfechtungsgrund liefert schadensersatzpflichtig.

§ 7   Kommt ein Vertragsabschluß über eines der von uns angebotenen Objekte zustande, sind Sie verpflichtet, uns dieses unverzüglich mitzuteilen und die Vertragsbedingungen zu nennen. Bei Abschluss eines Vertrages ist unsere Firma hinzuzuziehen. Ein Provisionsanspruch entsteht für uns auch dann, wenn der Vertrag verändert aber zu Bedingungen abgeschlossen wird, der die wirtschaftliche Identität des von unserem Kunden Erstrebten beinhaltet.

§ 8   Die Provisionsberechnung für den Nachweis oder die Vermittlung erfolgt aufgrund der im Angebot jeweils festgelegten Höhe. Die Provision ist in den Preisen unserer Angebote nicht enthalten. Falls nichts anderes vereinbart wurde gelten folgende Maklergebühren inklusive der gesetzlichen MwSt. :

a)

Grundbesitz bebaut :

6,25 %

b)

Grundbesitz unbebaut :  

6,25 %

c)

Eigentumswohnungen :   

6,25 %

d)

Vermietungen Wohnräume :

2 Monatskaltmieten

e)

Vermietungen Gewerberäume :

3 Monatskaltmieten

Die Provisionszahlung ist mit Abschluss des Vertrages oder des notariellen Kaufvertragsabschlusses fällig und zahlbar.

§ 9   Als Gerichtsstand für Vollkaufleute gilt der Sitz der Firma als vereinbart.

§ 10 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so sind dadurch die übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Diese Firma ist seit 1990 in das Handelsregister Tostedt unter HRA 2086 eingetragen und Zugelassen gemäß § 34 c der Gewerbeordnung. Aufsichtsamt : Landkreis Harburg, Ordnungsbehörde: Ordnungsamt Winsen/Luhe

LANDHAUS IMMOBILIEN SERVICE
DIETER H. LINDLOFF
21266 JESTEBURG